Seitenbereiche
Inhalt

Was ist die COVID-19 Investitionsprämie?

Trotz sorgfältiger Zusammenstellung können wir keine Gewähr für die Richtigkeit der dargestellten Inhalte übernehmen. Die folgenden Inhalte dienen in erster Linie Ihrer Information. Wir stehen Ihnen Im Rahmen unseres Berechtigungsumfangs als Bilanzbuchhalter (und / oder Buchhalter und / oder Personalverrechner) jederzeit gerne für ein persönliches Beratungsgespräch zur Verfügung.

Erscheinungsdatum:

Mit der COVID-19 Investitionsprämie soll ein Anreiz für Unternehmensinvestitionen geschaffen werden. Die Investitionsprämie wird 7 % von bestimmten Neuinvestitionen betragen, bei Neuinvestitionen in den Bereichen Klimaschutz, Digitalisierung, Gesundheit und Life-Science 14 %. Als Förderungswerber kommen bestehende und neugegründete Unternehmen aller Branchen und aller Größen in Betracht.

Gefördert werden sollen

  • materielle und immaterielle aktivierungspflichtige Neuinvestitionen
  • in das abnutzbare Anlagevermögen
  • eines Unternehmens an österreichischen Standorten,
  • für die zwischen dem 1. September 2020 und 28. Februar 2021 diese Förderung beantragt werden kann. Erste Maßnahmen im Zusammenhang mit der Investition müssen zwischen 1. August 2020 und 28. Februar 2021 gesetzt werden

Nicht förderungsfähig sind insbesondere

  • klimaschädliche Investitionen
  • unbebaute Grundstücke
  • Finanzanlagen
  • Unternehmensübernahmen und
  • aktivierte Eigenleistungen.

Details werden in der Förderungsrichtlinie konkretisiert.

Als klimaschädliche Investitionen gelten Investitionen in die Errichtung bzw. die Erweiterung von Anlagen, die der Förderung, dem Transport oder der Speicherung fossiler Energieträger dienen, sowie die Errichtung von Anlagen, die fossile Energieträger direkt nutzen. Die Investitionsprämie für Investitionen in bestehende Anlagen, die fossile Energieträger direkt nutzen, kann nur in Anspruch genommen werden, wenn eine substanzielle Treibhausgasreduktion durch die Investition erzielt wird.

Das Förderungsprogramm „COVID-19 Investitionsprämie“ soll mit 1. September 2020 starten, Anträge können bis 28. Februar 2021 gestellt werden. Zuständig für die Abwicklung dieses Förderprogramms ist die Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws). Die Ausgestaltung der Förderrichtlinie bleibt abzuwarten.

Stand: 16. Juli 2020

Bild: Drobot Dean - Fotolia.com

Steuernews für Klienten

Foto: Bewerbungsgespräch

Investitionsprämie: Verlängerung der Frist für die erste Maßnahme

Das Austria Wirtschaftsservice (aws) informiert über eine Erleichterung bei der Investitionsprämie.

Foto: Steuer

Mehrwertsteuerbefreiung für FFP2 Schutzmasken

Der Nationalrat hat beschlossen, dass die Umsatzsteuer für die Lieferungen und die ...

Foto: Frau am Schreibtisch

Welche neuen Meldepflichten bringt die Ausweitung des Kontenregisters?

Wir haben die wesentlichen Eckpunkte für Sie zusammengefasst.

Foto: Geldscheine

Wie soll der Ausfallbonus Unterstützung bieten?

Das Finanzministerium hat auf seiner Homepage erste Eckpunkte zum geplanten Ausfallbonus wie folgt ...

Foto: Plakat mit Fragezeichen

Welche Unterstützungsleistungen bringt der Härtefallfonds für EPU und Kleinstunternehmer?

Härtefallfonds bis März 2021 verlängert

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.