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Welche weiteren Steuererleichterungen sind geplant?

Trotz sorgfältiger Zusammenstellung können wir keine Gewähr für die Richtigkeit der dargestellten Inhalte übernehmen. Die folgenden Inhalte dienen in erster Linie Ihrer Information. Wir stehen Ihnen Im Rahmen unseres Berechtigungsumfangs als Bilanzbuchhalter (und / oder Buchhalter und / oder Personalverrechner) jederzeit gerne für ein persönliches Beratungsgespräch zur Verfügung.

Erscheinungsdatum:

Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) informiert in zwei Presseaussendungen über geplante Steuererleichterungen der Bundesregierung:

  • Einführung eines ermäßigten Mehrwertsteuersatzes von 5%, welcher zum Beispiel für die Abgabe aller Speisen und Getränke in Gastronomiebetrieben, für den Besuch von Museen, Kinos oder Musikveranstaltungen und für den publizierenden Bereich im Zeitraum 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020 gelten soll.
  • Steuerstundungen sollen bis zum 15. Jänner 2021 verlängert werden
  • Die unterste Stufe der Einkommensteuer soll von 25 auf 20 Prozent gesenkt werden.
  • Der Fixkostenzuschuss soll verlängert werden.
  • Ein Verlustrücktrag soll es ermöglichen, die Verluste eines Unternehmens gegen die Gewinne aus 2019 und 2018 gegenzurechnen.
  • Eine Investitionsprämie soll von Anfang September bis ins nächste Jahr wirken.
  • Investitionsgüter sollen auch degressiv abgeschrieben werden können (im ersten Jahr bis zu 30%).
  • Maßnahmen sollen gesetzt werden, um die Eigenkapitalquote der österreichischen Unternehmen zu erhöhen.

Die Gesetzwerdung dieser geplanten Maßnahmen bleibt abzuwarten.

Stand: 18. Juni 2020

Bild: Photosebia - Fotolia.com

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